Änderungen der Spielordnungen

Die Sportwarte habe in ihrer Sitzung am 08.01.2023 Änderungen der Spielordnung der Gruppe Mitte beschlossen, die ab sofort gültig sind.

Spielordnung 2.8.1.1 – neue Fassung:
An den Mannschaftsmeisterschaften teilnehmende Vereine melden in elektronischer Form die Vereinsranglisten an ihren Landesverband.

Spielordnung 2.11.2 – neue Fassung:
Der nicht ausreichend eingesetzte Stammspieler verbleibt in der gemeldeten Mannschaft sofern er nicht für die nachfolgende Halbserie in einer höherklassigen Mannschaft des Vereins gemeldet wird.

Spielordnung 2.12.4.7 – neue Fassung:
Bei einem krankheitsbedingten Ausfall von mindestens 3 Stammspielern der Mannschaft ist auf Antrag das Mannschaftsspiel zu verlegen. Zum Nachweis sind amtsärztliche Bescheinigungen mit Antragstellung vorzulegen. Sollte die Vorlage der benötigten Bescheinigungen mit Antragstellung nicht möglich sein, so sind diese bis spätestens 3 Wochen nach Antragstellung nachzureichen. Werden die amtsärztlichen Bescheinigungen nicht innerhalb dieser 3-Wochen-Frist nachgereicht, so wird das betroffene Spiel als nicht angetreten gewertet.
Als krankheitsbedingter Ausfall im Sinne dieser Regelung gilt auch eine Quarantäneanordnung eines Gesundheitsamtes.

Hinweis: Die Aktualisierung des Dokumentes „Gruppe_Mitte_im_DBV_Ordnungen_TT.MM.JJJJ.pdf“ erfolgt nachträglich, nach dem Gruppentag im April 2023.